← Alle Leitfäden

Wirtschaftlich Berechtigter: Definition und Ermittlung

Von Michelangelo Frigo, Co-Founder und CEO von Zyphe · Veröffentlicht am 23. Juli 2026 · Aktualisiert am 27. Juli 2026

Wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt, wie die 25-Prozent-Schwelle angewendet wird und welche Pflichten sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben.

Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Vertragspartner letztlich steht. Ihn zu ermitteln gehört zu den zentralen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz: Hinter jeder Gesellschaft stehen am Ende natürliche Personen, die von ihr profitieren oder sie steuern.

Warum die Ermittlung so wichtig ist

Ziel ist Transparenz. Verschachtelte Beteiligungsstrukturen dürfen nicht dazu dienen, zu verbergen, wer wirtschaftlich hinter einem Kunden steht. Eine unterlassene oder fehlerhafte Ermittlung ist einer der häufigsten Prüfungsbefunde und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Ermittlung ist daher nachvollziehbar zu dokumentieren und aufzubewahren.

Was das Gesetz vorgibt

Der Begriff ist in § 3 des Geldwäschegesetzes definiert. Verpflichtete müssen den wirtschaftlich Berechtigten des Vertragspartners identifizieren und seine Identität mit angemessenen Mitteln überprüfen, bevor eine Geschäftsbeziehung begründet wird.

Die Kriterien im Überblick

KriteriumSchwelle oder BedingungWann es greift
EigentumMehr als 25 Prozent der Kapitalanteile, auch mittelbarZuerst zu prüfen
KontrolleMehr als 25 Prozent der Stimmrechte oder Kontrolle auf vergleichbare WeiseWenn das Eigentum niemanden ausweist
Fiktiver wirtschaftlich BerechtigterGesetzlicher Vertreter oder geschäftsführender GesellschafterWenn keine natürliche Person ermittelt werden kann

Ein Beispiel für mittelbare Beteiligung

Die Schwelle gilt auch mittelbar. Hält Frau Schmidt 60 Prozent an der A GmbH und die A GmbH 50 Prozent an der B GmbH als Vertragspartner, beträgt der mittelbare Anteil von Frau Schmidt an der B GmbH 30 Prozent (60 Prozent von 50 Prozent). Sie ist damit wirtschaftlich Berechtigte. Läge ihr Anteil an der A GmbH bei 40 Prozent, wären es mittelbar nur 20 Prozent, und das Eigentumskriterium allein wäre nicht erfüllt.

Beteiligung über mehrere Ebenen

Bei mehrstufigen Strukturen werden die Beteiligungen entlang jeder Kette multipliziert und je Person zusammengeführt. Erst die Summe der mittelbaren und unmittelbaren Anteile entscheidet, ob die Schwelle überschritten ist. Genau hier entstehen die meisten Fehler, weil eine einzelne Zwischengesellschaft isoliert betrachtet wird.

Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte

Lässt sich auch nach Ausschöpfung aller Mittel keine natürliche Person ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter oder geschäftsführende Gesellschafter als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter. Diese Einordnung ist zu begründen und zu dokumentieren; sie ist der Ausnahmefall, nicht die bequeme Standardlösung.

Wirtschaftlich Berechtigter und gesetzlicher Vertreter

Beide Rollen sind nicht dasselbe. Der gesetzliche Vertreter handelt für die Gesellschaft, muss sie aber weder halten noch kontrollieren. Der wirtschaftlich Berechtigte ist die Person dahinter. Diese Verwechslung ist ein häufiger Fehler in der Praxis.

Häufige Fehler bei der Ermittlung

  • Nur die erste Beteiligungsebene betrachten und mittelbare Ketten übersehen.
  • Den fiktiven wirtschaftlich Berechtigten vorschnell ansetzen, ohne die vorrangigen Kriterien zu prüfen.
  • Die Ermittlung nicht aktualisieren, obwohl sich die Eigentümerstruktur geändert hat.

Meldung an das Transparenzregister

Über die eigene Ermittlung hinaus sind die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Die Einzelheiten finden Sie im Leitfaden zum Transparenzregister. Die Ermittlung selbst ist Teil der Sorgfaltspflichten.

Wie Zyphe die Ermittlung automatisiert

Die Kontrollkette einer Gesellschaft mit mittelbaren Beteiligungen über mehrere Ebenen manuell aufzulösen, ist aufwendig und fehleranfällig. Die KYB-Agenten von Zyphe rufen Unternehmensdaten aus offiziellen Registern ab, bilden die Beteiligungsstruktur ab und wenden die gesetzlichen Kriterien an, mit einem Audit Trail für jeden Schritt.

Quellen

Häufige Fragen

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?

Die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht. Maßgeblich sind mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte, auch mittelbar, sonst greift der fiktive wirtschaftlich Berechtigte.

Was bedeutet die 25-Prozent-Schwelle?

Mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte gelten als Indiz für eine wirtschaftliche Berechtigung. Die Schwelle gilt auch mittelbar über zwischengeschaltete Gesellschaften.

Wer muss den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln?

Alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, etwa Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute und bestimmte Berufsgruppen, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten.

Compliance mit Zyphe automatisieren

Sehen Sie, wie die KI-Agenten von Zyphe Sorgfaltspflichten, KYC und KYB in Ihren bestehenden Tools übernehmen.

Demo buchen