Wer Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ist und welche Pflichten gelten: Sorgfaltspflichten, Aufzeichnung und Verdachtsmeldung.
Das Geldwäschegesetz (GwG) ist die zentrale deutsche Rechtsgrundlage der Geldwäscheprävention. Es setzt die europäischen Geldwäscherichtlinien um und legt fest, welche Pflichten Verpflichtete erfüllen müssen, um zu verhindern, dass das Finanz und Wirtschaftssystem für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt wird.
Was Geldwäsche bedeutet
Geldwäsche bezeichnet den Vorgang, Vermögenswerte aus rechtswidrigen Quellen als legal erscheinen zu lassen. Klassisch werden drei Phasen unterschieden: die Platzierung, mit der Mittel in den Wirtschaftskreislauf gelangen, die Verschleierung, mit der die Herkunft durch Transaktionsketten verdeckt wird, und die Integration, mit der die Mittel scheinbar legal zurückfliessen. Die Prävention setzt an allen drei Phasen an.
Nicht zu verwechseln mit dem 231/2001-Bezug
Anders als in manchen anderen Ländern ist das deutsche Geldwäscherecht in einem eigenen Gesetz gebündelt, dem GwG. Straftatbestand der Geldwäsche ist § 261 StGB. Das GwG regelt die vorbeugenden Pflichten, das StGB die Strafbarkeit.
Wer verpflichtet ist
§ 2 GwG benennt die Verpflichteten. Dazu zählen unter anderem:
- Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute,
- Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute,
- Anbieter von Krypto-Dienstleistungen,
- Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater für bestimmte Tätigkeiten,
- Güterhändler und Immobilienmakler ab bestimmten Schwellen.
Die Pflichten im Überblick
| Pflicht | Fundstelle | Kurz gefasst |
|---|---|---|
| Sorgfaltspflichten | §§ 10 bis 17 | Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigten identifizieren, Beziehung laufend überwachen |
| Aufzeichnung und Aufbewahrung | § 8 | Erhobene Angaben und Unterlagen fünf Jahre aufbewahren |
| Verdachtsmeldung | § 43 | Bei Verdacht unverzüglich an die FIU melden |
| Interne Sicherungsmaßnahmen | §§ 4 bis 7 | Risikomanagement, Grundsätze und Verfahren, Geldwäschebeauftragter |
Sorgfaltspflichten
Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigten identifizieren, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung verstehen und die Beziehung risikoorientiert überwachen. Details im Leitfaden zu den Sorgfaltspflichten.
Aufzeichnung und Aufbewahrung
Die erhobenen Angaben und Belege sind grundsätzlich fünf Jahre aufzubewahren, damit sie den Behörden zur Verfügung gestellt werden können. Ohne belastbare Dokumentation lässt sich die Erfüllung der übrigen Pflichten im Prüfungsfall nicht nachweisen.
Verdachtsmeldung
Bei Verdacht oder berechtigtem Grund zur Annahme ist unverzüglich an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Die Meldung erfolgt unabhängig von der Höhe des Betrags und darf dem Kunden nicht offengelegt werden.
Risikomanagement und Geldwäschebeauftragter
Verpflichtete müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen, eine Risikoanalyse erstellen, interne Grundsätze und Verfahren festlegen und die Mitarbeitenden schulen. Je nach Größe und Tätigkeit ist ein Geldwäschebeauftragter zu bestellen.
Aufsicht: BaFin und FIU
Die BaFin konkretisiert die Anforderungen in ihren Auslegungs und Anwendungshinweisen und beaufsichtigt die ihr zugewiesenen Verpflichteten. Verdachtsmeldungen gehen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).
Sanktionen
Verstöße gegen die Pflichten des GwG können als Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen fällt die Höhe deutlich höher aus, und die Aufsicht kann die Feststellungen veröffentlichen.
Der europäische Rahmen
Das deutsche Recht ist eingebettet in den europäischen Rahmen, der sich derzeit zu einer einheitlichen Geldwäscheverordnung und einer europäischen Aufsichtsbehörde entwickelt. Für Krypto-Dienstleistungen kommen die Anforderungen aus MiCA hinzu, wie im Leitfaden MiCA und Geldwäscheprävention angrenzend behandelt.
Wie Zyphe unterstützt
Die Agenten von Zyphe automatisieren Sorgfaltspflichten, Screening und Überwachung in den Systemen, die Verpflichtete bereits nutzen. Jede Entscheidung hinterlässt einen Audit Trail, ohne dass ein zentraler Bestand personenbezogener Daten entsteht.
Quellen
Häufige Fragen
Was regelt das Geldwäschegesetz?
Das GwG regelt die Pflichten der Verpflichteten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Sorgfaltspflichten, Aufzeichnung und Aufbewahrung, Verdachtsmeldungen und interne Sicherungsmaßnahmen.
Wer ist Verpflichteter nach dem GwG?
Unter anderem Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs, Zahlungs und E-Geld-Institute, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sowie bestimmte Berufsgruppen und Händler nach § 2 GwG.
Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Nach § 8 GwG sind die erhobenen Angaben und Unterlagen grundsätzlich fünf Jahre aufzubewahren, damit sie den Behörden zur Verfügung gestellt werden können.