KYB-Software
KYB-Software für die Prüfung von Unternehmen und den Personen dahinter
Die Beteiligungskette wird aus offiziellen Registerdaten aufgelöst und der wirtschaftliche Eigentümer nach den Kriterien des FM-GwG festgestellt. Das Ergebnis lässt sich unmittelbar mit dem WiEReG-Registerauszug abgleichen, samt Ausweis der Abweichungen.
Abdeckung und Prüftiefe, klar benannt
Amtliche Register. Der Auszug wird für jede Prüfung neu beschafft und nicht aus einem Zwischenspeicher gelesen.
Die Dauer der Registerabfrage ist je Land ausgewiesen: Sekunden, Minuten oder Tage, wo der Auszug von Hand beschafft werden muss.
Voreingestellte Schwelle für unmittelbare und mittelbare Beteiligungen, entlang jeder Kette multipliziert. Je Prozess konfigurierbar.
Wirtschaftliche Eigentümer verlässlich feststellen
Vom Firmenbuchauszug bis zur benannten natürlichen Person, abgeglichen mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer.
Eintragung und Status
Bestehen und Status der Gesellschaft sowie die Angaben zu Firma, Registernummer und Sitz werden mit dem amtlichen Registerauszug abgeglichen, der für jede Prüfung neu beschafft wird.
Eigentums- und Kontrollstruktur
Beteiligte Gesellschaften werden über jede verfügbare Ebene zurückverfolgt, bis natürliche Personen erreicht sind. Abgebrochene und ungeklärte Stränge bleiben sichtbar.
wirtschaftliche Eigentümer
Voreingestellt sind 25 Prozent, unmittelbar oder mittelbar gehalten, entlang jeder Kette multipliziert und über mehrere Stränge addiert. Kontrolle auf sonstige Weise steht der Beteiligung gleich.
Identitätsprüfung der Personen
Erfasst wird auch, wer die Gesellschaft kontrolliert, ohne an ihr beteiligt zu sein. Je Prozess legen Sie fest, ob die volle Identitätsprüfung für die Beteiligten, für die Geschäftsführung oder für beide läuft.
Abgleich mit Listen und Presse
Gesellschaft und jede ermittelte Person werden mit Sanktionslisten, PEP-Listen und negativer Presseberichterstattung abgeglichen, mit abgestuftem Risikoscore und der Zahl der Quellen je Treffer.
Laufende Überwachung und Dokumentation
Festgehalten wird, was wann anhand welcher Quelle geprüft wurde und wer freigegeben hat. Bei wesentlichen Änderungen wird erneut geprüft, damit die Akte auch nach der Kundenannahme belastbar bleibt.
Von der Registernummer zur natürlichen Person
Registerauszug beschaffen, Beteiligungen im Rahmen des Guthabens ermitteln, das Sie festlegen, und für jede ermittelte Person eine verknüpfte Identitätsprüfung, angebunden über Webhooks und APIs.
Name der Gesellschaft oder Registernummer über das Dashboard oder die API übergeben. Zyphe beschafft den amtlichen Registerauszug und gleicht die übermittelten Angaben damit ab.
Die Ermittlung folgt den beteiligten Gesellschaften über jede verfügbare Ebene, bis natürliche Personen erreicht sind. Die Grenze ist ein Guthaben je Prüfung, das Sie festlegen. Reicht es nicht aus, bleibt der Strang als abgebrochen sichtbar und lässt sich nach einer Kostenvorschau Knoten für Knoten erweitern.
Jede ermittelte Person erhält per E-Mail eine Einladung zur verknüpften Identitätsprüfung, mit terminierten Erinnerungen. Gesellschaft und Personen werden mit Sanktionslisten, PEP-Listen und Presse abgeglichen. Die Freigabe ist erst möglich, wenn diese Prüfungen abgeschlossen sind.
Keine zentrale Sammlung von Ausweisdokumenten
Ausweisdokumente und biometrische Merkmale der geprüften Personen werden nur vorübergehend verarbeitet und danach verschlüsselt im Datentresor der jeweiligen Person abgelegt. Für die Akte bleiben Prüfergebnis, Protokoll und kryptografische Nachweise, also die Unterlagen, die eine Prüfung verlangt, ohne zentralen Bestand von personenbezogenen Daten.
Regulatorische Anforderungen
Zyphe deckt die Pflichten zur Geldwäscheprävention in Deutschland und der EU ab.
FM-GwG
Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz regelt die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten im österreichischen Finanzmarkt, die Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer und die Meldepflichten.
FMA und Geldwäschemeldestelle
Die Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt die Verpflichteten und konkretisiert die Anforderungen. Verdachtsmeldungen gehen an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt.
WiEReG
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz verpflichtet Rechtsträger, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden und die Angaben aktuell zu halten.
EU-Geldwäschepaket und MiCA
Die neue EU-Geldwäscheverordnung und die Behörde AMLA harmonisieren die Sorgfaltspflichten. MiCA erweitert die Anforderungen auf Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
Häufige Fragen
KYB steht für Know Your Business: die Prüfung einer Gesellschaft als Kunde oder Geschäftspartner. Dazu gehören Eintragung und Status laut amtlichem Registerauszug, die Eigentums- und Kontrollstruktur bis zu den natürlichen Personen dahinter sowie deren Prüfung und Listenabgleich. Nach dem FM-GwG gehört das zu den Sorgfaltspflichten, wenn der Kunde eine juristische Person ist.
Zurückverfolgt wird, wer die Gesellschaft letztlich hält oder kontrolliert: wirtschaftliche Eigentümer nach den Kriterien des FM-GwG. Voreingestellt ist eine Beteiligung von 25 Prozent, unmittelbar oder mittelbar gehalten und je Prozess konfigurierbar, sodass die Schwelle der gesetzlichen Vorgabe Ihres Marktes folgt. Führt die Beteiligungskette zu keiner natürlichen Person, greift die dokumentierte Auffangregelung: zuerst Kontrolle auf sonstige Weise, dann die gesetzlichen Vertreter oder die Geschäftsführung, jeweils mit festgehaltener Begründung. Leitfaden: wirtschaftliche Eigentümer
Eine feste Grenze an Ebenen gibt es nicht. Die Ermittlung folgt den beteiligten Gesellschaften über jede verfügbare Ebene, auch über Holdinggesellschaften und Treuhandverhältnisse, bis natürliche Personen erreicht sind. Die Grenze ist ein Guthaben je Prüfung, das Sie festlegen. Reicht es nicht aus, bleibt der Strang als abgebrochen sichtbar und lässt sich nach einer Kostenvorschau Knoten für Knoten erweitern.
Sie gilt für unmittelbare wie mittelbare Beteiligungen: Die Anteile werden entlang jeder Kette multipliziert und über mehrere Stränge addiert. Wer 50 Prozent an einer Gesellschaft hält, die ihrerseits 60 Prozent an Ihrem Firmenkunden hält, hält mittelbar 30 Prozent. Kontrolle auf sonstige Weise steht der Beteiligung gleich, etwa das Recht, die Geschäftsführung zu bestellen.
Der Strang bleibt als ungeklärt sichtbar. Die beteiligte Gesellschaft wird als Platzhalter geführt und nie als natürliche Person ausgewiesen. Ist die Ermittlung gar nicht möglich, erklärt der Kunde die Beteiligungsverhältnisse selbst; die Angabe ist dann als erklärt und nicht als geprüft gekennzeichnet.
Aus dem amtlichen Unternehmensregister des jeweiligen Landes, dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer und weiteren amtlichen Quellen. Der Auszug wird für jede Prüfung neu beschafft, dazu kommt der Abgleich mit Sanktionslisten und PEP-Listen.
Ja. Die Prüfung von Firmenkunden und Gegenparteien ist zentral für Fintechs, für Krypto-Anbieter im Anwendungsbereich von MiCA, für Marktplätze und für Zahlungsdienstleister.
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