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WiEReG: Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Von Michelangelo Frigo, Co-Founder und CEO von Zyphe · Veröffentlicht am 23. Juli 2026 · Aktualisiert am 27. Juli 2026

Wer nach dem WiEReG meldepflichtig ist, welche Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern gemeldet werden und wie die Meldung über das USP abläuft.

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet Rechtsträger, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden. Ziel ist Transparenz darüber, welche natürlichen Personen hinter juristischen Personen stehen.

Wozu das Register dient

Das Register macht die Angaben den Behörden und den Verpflichteten zugänglich und unterstützt damit die Sorgfaltspflichten nach dem FM-GwG. Verpflichtete können Auszüge einsehen und mit ihrer eigenen Feststellung abgleichen.

Wer meldepflichtig ist

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften,
  • offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften,
  • Vereine, Stiftungen und vergleichbare Rechtsträger,
  • Trusts und trustähnliche Vereinbarungen mit Bezug nach Österreich.

Die Meldebefreiung

Bestimmte Rechtsträger sind von der Meldung befreit, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer bereits aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister eindeutig hervorgehen, etwa eine OG oder KG, deren Gesellschafter ausschliesslich eingetragene natürliche Personen sind. Die Befreiung entfällt, sobald abweichende oder zusätzliche wirtschaftliche Eigentümer bestehen; dann ist aktiv zu melden.

Welche Angaben zu melden sind

AngabeBeschreibung
Persönliche DatenVorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz
Art der wirtschaftlichen EigentümerschaftDirekt oder indirekt, mit Beteiligungshöhe
KontrollverhältnisGrundlage der Kontrolle, wenn nicht über Anteile
AktualisierungÄnderungen sind innerhalb der gesetzlichen Frist zu melden

Wie die Meldung erfolgt

Die Meldung erfolgt elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Die Angaben sind aktuell zu halten und jährlich zu überprüfen. Prüfen Sie Fristen und Verfahren jeweils in der geltenden Fassung.

Das Compliance-Package

Verpflichtete, die den wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers sorgfältig geprüft haben, können die Prüfungsunterlagen als Compliance-Package im Register hinterlegen. Andere Verpflichtete können darauf zugreifen und ersparen sich eine erneute Vollprüfung, sofern kein erhöhtes Risiko vorliegt.

Folgen einer unterlassenen Meldung

Unterbleibt die Meldung oder ist sie unrichtig, drohen Zwangsstrafen und Finanzstrafen. Das Register versendet zudem Erinnerungen, bevor Strafen festgesetzt werden, doch die Verantwortung für die rechtzeitige und richtige Meldung bleibt beim Rechtsträger.

Verhältnis zu den Sorgfaltspflichten

Das Register ersetzt die eigene Feststellung nicht. Verpflichtete ermitteln die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden weiterhin selbst und melden Abweichungen gegenüber dem Register.

Wie Zyphe unterstützt

Die KYB-Agenten von Zyphe rekonstruieren die wirtschaftliche Eigentümerschaft aus offiziellen Unternehmensdaten und gleichen sie mit den verfügbaren Angaben ab. Abweichungen werden sichtbar, und jede Prüfung hinterlässt einen Audit Trail.

Quellen

Häufige Fragen

Wer muss nach dem WiEReG melden?

Insbesondere GmbH, AG, OG, KG, Vereine, Stiftungen und vergleichbare Rechtsträger sowie Trusts mit Bezug nach Österreich. Für manche Rechtsträger greift eine Meldebefreiung, wenn die Daten aus anderen Registern übernommen werden.

Welche Angaben werden gemeldet?

Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers sowie Art und Umfang der wirtschaftlichen Eigentümerschaft.

Ersetzt das Register die eigene Feststellung?

Nein. Verpflichtete müssen die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden weiterhin selbst feststellen und Abweichungen gegenüber dem Register melden.

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