Wer Verpflichteter nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz ist und welche Pflichten gelten: Sorgfaltspflichten, Aufzeichnung und Verdachtsmeldung.
Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) ist die zentrale Rechtsgrundlage der Geldwäscheprävention im österreichischen Finanzmarkt. Es setzt die europäischen Geldwäscherichtlinien um und legt fest, welche Pflichten Verpflichtete erfüllen müssen.
Was Geldwäscherei bezweckt zu verhindern
Geldwäscherei gibt Vermögenswerten aus rechtswidrigen Quellen den Anschein der Legalität. Das FM-GwG setzt vorbeugend an, indem es die Verpflichteten dazu anhält, ihre Kunden zu kennen, Risiken zu bewerten und Verdachtsfälle zu melden.
Wer verpflichtet ist
Erfasst sind insbesondere Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen im Bereich der Lebensversicherung, jeweils soweit sie der Aufsicht der FMA unterliegen. Für andere Berufsgruppen gelten eigene berufsrechtliche Regelungen.
Die Pflichten im Überblick
| Pflicht | Kurz gefasst |
|---|---|
| Sorgfaltspflichten | Kunden identifizieren, wirtschaftliche Eigentümer feststellen, Geschäftsbeziehung laufend überwachen |
| Aufzeichnung | Erhobene Angaben und Unterlagen für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum aufbewahren |
| Verdachtsmeldung | Bei Verdacht unverzüglich an die Geldwäschemeldestelle melden |
| Interne Vorkehrungen | Risikoanalyse, Strategien und Verfahren, Schulungen, besonderer Beauftragter |
Sorgfaltspflichten
Kunden identifizieren, wirtschaftliche Eigentümer feststellen, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung verstehen und die Beziehung risikoorientiert überwachen. Details im Leitfaden zu den Sorgfaltspflichten.
Verdachtsmeldung
Bei Verdacht oder berechtigtem Grund zur Annahme, dass Vermögensbestandteile aus einer kriminellen Tätigkeit stammen oder mit Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, ist unverzüglich an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldung darf dem Kunden nicht offengelegt werden.
Risikoanalyse und Organisation
Verpflichtete müssen eine Risikoanalyse erstellen, angemessene Strategien und Verfahren festlegen, ihre Mitarbeitenden schulen und einen besonderen Beauftragten für Geldwäscheprävention bestellen. Die Risikoanalyse ist die Grundlage, auf der der Umfang aller übrigen Massnahmen begründet wird.
Vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten
Der risikobasierte Ansatz erlaubt bei geringem Risiko reduzierte Massnahmen und verlangt bei erhöhtem Risiko zusätzliche. Verstärkte Sorgfaltspflichten gelten insbesondere bei politisch exponierten Personen und bei Bezug zu Drittländern mit hohem Risiko.
Aufsicht und Sanktionen
Die FMA beaufsichtigt die Einhaltung und kann bei Verstößen Verwaltungsstrafen verhängen. Höhe und Art richten sich nach Schwere und Systematik des Verstoßes; die FMA kann Massnahmen auch veröffentlichen.
Der Bezug zum WiEReG
Neben dem FM-GwG verpflichtet das WiEReG Rechtsträger, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden. Beides greift ineinander: Der Leitfaden zum WiEReG beschreibt die Meldung, der Leitfaden zu den wirtschaftlichen Eigentümern die Feststellung.
Wie Zyphe unterstützt
Die Agenten von Zyphe automatisieren Sorgfaltspflichten, Screening und Überwachung in den Systemen, die Verpflichtete bereits nutzen, mit einem Audit Trail und ohne zentralen Bestand personenbezogener Daten.
Quellen
Häufige Fragen
Was regelt das FM-GwG?
Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz regelt die Pflichten der Verpflichteten im österreichischen Finanzmarkt zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Sorgfaltspflichten, Aufzeichnung, Verdachtsmeldung und interne Vorkehrungen.
Wer beaufsichtigt die Einhaltung?
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt die dem FM-GwG unterliegenden Unternehmen und kann bei Verstössen Verwaltungsstrafen verhängen.
Wohin gehen Verdachtsmeldungen in Österreich?
An die Geldwäschemeldestelle, die im Bundeskriminalamt angesiedelt ist. Sie entspricht funktional der Financial Intelligence Unit.